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Liebe Eltern,
zukünftige Schulanfänger müssen zunächst an der örtlichen Grundschule angemeldet werden. Die Grundschule kann eine Förderschule um Beratung bitten, wenn sie glaubt, dass Ihr Kind an einer Förderschule unterrichtet werden sollte. Nach der Beratung kann die Grundschule das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf beim Schulamt beantragen. Das Schulamt leitet das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf ein. Danach wird Ihr Kind von Lehrkräften der Förderschule diagnostiziert. Diagnostizieren heißt, dass das Kind zum Beispiel beim Lernen in der Klasse beobachtet wird oder dass kleine Tests mit ihm durchgeführt werden. Am Ende der Diagnostik wird ein Gutachten geschrieben. Dieses Gutachten beschreibt den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes und den daraus entstehenden sonderpädagogischen Förderbedarf. Das Schulamt bekommt das Gutachten zugeschickt und schickt Ihnen im Anschluss einen Feststellungsbescheid. Der Feststellungsbescheid enthält den für Ihr Kind festgelegten Förderschwerpunkt und eine Empfehlung für eine geeignete Schule. Wenn in diesem Bescheid die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung empfohlen wird, können Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden. Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule kennenzulernen und sich alles anzuschauen. Für die Anmeldung benötigen wir den Feststellungsbescheid.
Haben Sie Fragen zur Anmeldung? Gerne steht Ihnen unsere Schulleitung für weitere Fragen zur Verfügung.